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Die Limited als Restgesellschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 632Die Möglichkeit, nach dem Recht eines anderen EU-Staates errichtete Kapitalgesellschaften auch im Inland einzusetzen, hat dazu geführt, dass insbesondere kapitalschwache Existenzgründer gern auf eine englische Private Company Limited by Shares (Limited) als vermeintlich billige Alternative zur deutschen GmbH zurückgriffen. Die Notwendigkeit, eine solche Gesellschaft nach englischem Recht zu führen, kann jedoch massive Probleme bereiten. Reicht die Gesellschaft nicht jährlich ihren Jahresabschluss zum englischen Gesellschaftsregister ein, wird sie automatisch gelöscht. Ihr Vermögen fällt kraft Gesetzes an die englische Krone. Dies gilt jedoch aufgrund des völkerrechtlichen Territorialitätsprinzips nicht für in Deutschland belegenes Vermögen.
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Grundsätze
[i]Rechtsfigur der RestgesellschaftRechtsprechung und Literatur lösen das Problem eines fortbestehenden Restvermögens in Deutschland ganz überwiegend durch Rückgriff auf die Rechtsfigur der Restgesellschaft. Das in Deutschland belegene Gesellschaftsvermögen wird damit nicht herrenlos, sondern es steht weiterhin der ursprünglichen Gesellschaft zu.
[i]Fiktion der strukturell vergleichbaren Gesellschaft deutschen Rechts Im Ergebnis wird d...