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Einkommensteuer | Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
Mit dem JStG 2010 v. wurde mit § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG klarstellend geregelt, dass erhaltene Stückzinsen nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG zu versteuern sind. Nach § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG ist dabei auf den Zufluss der Stückzinsen abzustellen. Damit unterliegen auch erhaltene Stückzinsen bei der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem angeschafft wurden, nach Einführung der Abgeltungsteuer der Besteuerung. Beim FG Münster ist nunmehr unter dem Az. 2 K 3644/10 E ein Klageverfahren anhängig, in dem vom Kläger geltend gemacht wird, dass es sich bei der Änderung des § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestands handeln würde. Es bestehen laut Kurzinformation [i]Hechtner/Sielaff, NWB 7/2011 S. 518Einkommensteuer der keine Bedenken, Einspruchsverfahren gem. ...