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Besteuerung von Stückzinsen nach den Änderungen durch das JStG 2010
Anmerkungen zum
[i]BMF, Schreiben v. 16. 12. 2010 NWB UAAAD-59520Die Frage, ob die besonders in Rechnung gestellten und vereinnahmten Stückzinsen auch dann als Einkünfte i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu versteuern sind, wenn der Veräußerungserlös für die vor dem erworbenen festverzinslichen Wertpapiere nicht steuerbar ist, hat dadurch an Bedeutung gewonnen, dass die Kreditinstitute entgegen der Verwaltungsmeinung ( BStBl 2010 I S. 94, Rn. 50) für entsprechende Stückzinsen keine Kapitalertragsteuer abgeführt haben. Der Gesetzgeber hat hier mit dem JStG 2010 durch eine Änderung des § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG – aus seiner Sicht – eine Klarstellung vorgenommen. Zusätzlich hat die Finanzverwaltung mit NWB UAAAD-59520 angeordnet, wie die Nachversteuerung durchzuführen ist.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB BAAAD-60743 der Mustereinspruch „Stückzinsen” aufrufbar.
I. Besteuerung von Stückzinsen und damit verbundene Auslegungsfragen
1. Besteuerung von Stückzinsen vor und nach der Unternehmensteuerreform 2008
[i]Steuerpflicht von Stückzinsen vor ...Vor Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 waren gezahlte Stückzinsen durch explizite Nennung in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG a. F. im Zeitpunkt des ...