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OLG Köln 20.05.2010 8 U 52/09, NWB 7/2011 S. 506

Berufsrecht | Verlust des Haftungsanspruchs gegen den Steuerberater bei Regressverzicht gegenüber Drittem

Unterläuft einem Steuerberater bei der Erstellung einer Praxisabrechnung für eine hausärztliche Praxisgemeinschaft ein Buchungs- bzw. Rechenfehler und wird er daraufhin von dieser Mandantin wegen der Pflichtverletzung in Anspruch genommen, steht dem Anspruch gegen den Berater dauerhaft die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (§ 242 BGB), wenn die Mandantin im Zuge einer Gesamtausgleichsvereinbarung beim Verkauf ihrer Praxis auf den Rückgriff gegen den (durch den Fehler begünstigten) Praxisgesellschafter verzichtet.

Anmerkung:

Grundsätzlich bleibt die Ersatzpflicht eines Steuerberaters unberührt, auch wenn dem geschädigten Mandanten gegen einen Dritten ein Anspruch zusteht, dessen Realisierung den erlittenen Vermögensnachteil ausgleichen würde. Dies ergibt sich aus § 255 BGB, der Ausdruck des scha...