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BFH 28.10.2010 V R 7/10, NWB 7/2011 S. 501

Umsatzsteuer | Keine Steuerschuld einer Organgesellschaft aufgrund Rechnungserteilung an Organträger

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst. (1) Erteilt eine Organgesellschaft für Innenleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG) Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis an den Organträger, begründet dies für die Organgesellschaft weder nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 noch nach § 14 Abs. 3 UStG 1993 eine Steuerschuld. (2) Zu den Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung.

Anmerkung:

Die Klägerin (eine GmbH) hatte ihrem beherrschenden Gesellschafter (einem Zweckverband) für entgeltliche Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis erteilt, bevor sie zu dem Ergebnis kam, sie sei Organ des Zweckverbands i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Der BFH entschied, sie schulde jedenfalls keine Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 2 oder 3 UStG 1993 (inzwischen § 14c Abs. 1 und 2 UStG). Bei etwaigem Vorliegen einer Organschaft könnte Steuerschuldner wegen überhöhten Steuerauswe...