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BFH 11.11.2010 VI R 21/09, NWB 7/2011 S. 499

Lohnsteuer | Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst. (1) Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft. (2) Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen bei einer größeren Buchhandelskette einlösbaren Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für den Bezug einer Sache aus deren [i]Schneider, NWB 7/2011 S. 508Warensortiment, wendet er seinem Arbeitnehmer eine Sache i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 und 9 EStG zu.

Anmerkung:

Mit dieser Entscheidung hat der VI. Senat des BFH, wie mit de...BStBl 2005 II S. 137