Gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs bei Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UnterhVG)
Aufrechnung gegen Steuererstattungsanspruch des Unterhaltsverpflichteten
Leitsatz
1. Bei Leistungen nach dem UnterhVG findet ein gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs gegen den Unterhaltsverpflichteten
in Höhe der von den zuständigen Stellen gezahlten Unterhaltsaufwendungen auf das jeweilige Bundesland selbst dann statt, wenn
die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss nach § 1 UnterhVG nicht gegeben waren.
2. Mit den kraft Gesetzes übergegangenen Ansprüchen kann gemäß § 226 Abs. 1 AO gegen steuerliche Erstattungsansprüche des
Unterhaltsverpflichteten nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts aufgerechnet werden, selbst wenn die Forderungen vom
Aufrechnungsgegner bestritten und noch nicht rechtskräftig festgestellt sind.
Fundstelle(n): QAAAD-60832
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