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FG Schleswig-Holstein | Tonnagebesteuerung
Die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG setzt voraus, dass die Bereederung des Handelsschiffes fast ausschließlich im Inland vorgenommen wurde (EFG 2010 S. 482).
Nach § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG ist bei einem Gewerbetrieb mit Geschäftsleitung im Inland der Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, auf unwiderruflichen Antrag des Stpfl. nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln, wenn die Bereederung dieser Handelsschiffe im Inland durchgeführt wird. Streitig war die Bereederung „im Inland”eines nach Zypern ausgeflaggten Handelsschiffes. Die Bereederung ist die Geschäftsbesorgung eines Schiffsbetriebs in kommerzieller, technischer und personeller Hinsicht. Wie das Tatbestandsmerkmal „im Inland”auszulegen ist, ist bisher nicht durch Rec...