Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | § 8a KStG 1999 a. F./n. F. verstößt gegen Art. 25 Abs. 3 DBA Schweiz 1971/1992
Die Umqualifizierung von Zinsen in vGA nach § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG a. F./n. F. ist nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 25 Abs. 3 DBA Schweiz 1971/1992 vereinbar.
Die Klin. war eine AG Schweizer Rechts mit statuarischem Sitz in der Schweiz, die in den Streitjahren 1999 bis 2001 ihre Geschäftsleitung in Deutschland hatte. Der alleinige Aktionär war eine in der Schweiz wohnhafte natürliche Person. Verschiedene Darlehen, die der Aktionär der Klin. gewährt hatte, erfüllten die Voraussetzungen von § 8a KStG 1999 mit der Folge, dass die Zinsen, welche die Klin. in den Streitjahren an den Alleinaktionär gezahlt hatte, dem Gewinn als vGA außerbilanziell hinzuzurechnen waren. Der BFH sieht hierin wie auch schon die Vorinstanz ( NWB CAAAD-09487) einen Verstoß gegen das Diskriminieru...