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IWB Nr. 3 vom Seite 93

Die Besteuerung der Personengesellschafter nach dem DBA Spanien

Einkünftezurechnung nach Abkommensrecht

Axel Schick

[i]BMF, Schreiben v. 16.4.2010 - IV B 2 - S 1300/09/10003 NWB XAAAD-41371 Wer es international mit Personengesellschaften zu tun bekommt, merkt bald, dass er sich auf vermintem Gelände bewegt. Die von Staat zu Staat sehr verschiedenen Besteuerungsprinzipien machen den Großteil der Probleme aus. Hauptkonfliktpunkte sind die Unterschiede in der Bestimmung der Abkommensberechtigung, der Einkünftequalifikation und der Einkünftezurechnung; eine Gemengelage, die vom Praktiker kaum verlässlich bewältigt werden kann. Nur wenige DBA sprechen die Personengesellschaft konkret an und noch weniger enthalten Lösungen für ihre Probleme. Dem DBA mit Spanien aus dem Jahr 1966 ist dies in Art. 4 Abs. 4 gelungen, weshalb die Vorschrift hier vorgestellt wird. Die Finanzverwaltung hat sich im Schreiben vom hierzu nicht geäußert, das fehlerhafte Schreiben vom jedoch aufgehoben.

I. Deutsche Gesellschafter spanischer Personengesellschaften

1. Personengesellschaften in Spanien

[i]Spanien behandelt deutsche PersGes wie KapitalgesellschaftenPersonenhandelsgesellschaften sind nach spanischem Recht juristische Personen und werden wie Kapitalgesellschaften intransparent besteuert. Das Gleiche gilt für deutsche Personengesellschaften,...