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Veräußerungstatbestand nach § 17 EStG auf Anteilseignerebene bei nicht verhältniswahrender Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
Eine nicht den realen Wertverhältnissen entsprechende Verschmelzung, zu deren Durchführung das Kapital der aufnehmenden Kapitalgesellschaft um den Nominalwert der Anteile der übertragenden Kapitalgesellschaft erhöht wird, kann – anteilig – zu einer nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG steuerbaren verdeckten Einlage des Wirtschaftsguts „Geschäftsanteil” zugunsten neuer, im Zuge der Verschmelzung gewährter Geschäftsanteile führen, wenn die steuerpflichtige natürliche Person sowohl am Übernehmenden wie auch an der Anteilseignerin der übertragenden Kapitalgesellschaft maßgebend beteiligt ist (Bezug: § 17 Abs. 1, 2 EStG; §§ 55 ff., §§ 57c ff. GmbHG; § 5, § 55 UmwG; §§ 11 bis 13 UmwStG; § 1, § 3 KapErhStG; § 266, § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Wird zur Durchführung einer Verschmelzung mit Kapitalerhöhung gem. § 55 Abs. 1 UmwG das Kapital der...