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Umsatzsteuer | Keine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen einer Grundstücksgemeinschaft und einer GmbH bei jeweils hälftiger Beteiligung von zwei Gemeinschaftern bzw. Gesellschaftern
Die unlängst geänderte BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft (vgl. , Kurzinfo StuB 2010 S. 518), wonach eine GmbH nicht finanziell in eine Personengesellschaft eingegliedert ist, wenn mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an der GmbH und der Personengesellschaft verfügen, ist auf die Beurteilung einer Organschaft zwischen einer Grundstücksgemeinschaft und einer GmbH entsprechend anwendbar (Bezug: § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UStG).
Der BFH traf diese Entscheidung in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung zu einem Sachverhalt, in dem zwei Gemeinschafter bzw. Gesellschafter jeweils zu 50 % an einer Grundstücksgemeinschaft und einer GmbH beteiligt waren und daher jeweils nur gemeinsam über die Antei...