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StuB 3/2011 S. 111

Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung

Bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen sind die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence regelmäßig den Anschaffungskosten zuzuordnen. Dies entschied das FG Köln in seinem NWB WAAAD-57143. Die Klägerin, eine deutsche Aktiengesellschaft, behandelte Beratungskosten i. H. von ca. 350.000 €, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb einer britischen Limited und zweier niederländischer Unternehmen entstanden sind, als sofort abziehbare Betriebsausgaben. Das FA beurteilte die Kosten als aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten. Der 13. Senat gab dem FA Recht und wies die Klage ab. Er folgte dabei der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH. Danach sind Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäf...