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IDW: Entwürfe zur Angabe von Vorjahreszahlen in handelsrechtlichen Abschlüssen
Der HFA hat am in seiner 222. Sitzung die Entwürfe von IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung: Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 39) sowie Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises (IDW ERS HFA 44) verabschiedet. Diese Verlautbarungen sollen bei Verabschiedung als IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung die IDW Stellungnahmen des Hauptfachausschusses 5/1988 und 3/1995 ersetzen. Aufgrund des Wegfalls der Möglichkeit, die gebotene Vergleichbarkeit mit dem Vorjahreskonzernabschluss im Fall einer wesentlichen Änderung der Zusammensetzung der in einen HGB-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen dadurch herzustellen, dass die Beträge des Vorjahreskonzernabschlusses an den g...