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PiR Nr. 2 vom Seite 51

Abgrenzung von Vorrats- und Sachanlagevermögen

Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Die Abgrenzung von Vorrats- zu Anlagevermögen ist nach IFRS nicht trennscharf. Der Standard IAS 16 enthält sich zur bilanziellen Erfassung des Anlagevermögens ( property, plant and equipment) überhaupt einer Definition des Anwendungsbereichs und vertraut auf das individuelle Beurteilungsvermögen des Bilanzierers (IAS 16.9). Die Standards zu immateriellen Anlagen und zu investment properties gehen hier nicht weiter. Sie halten jeweils nur fest, dass sie nicht auf zum Verkauf in normalem Geschäftsgang bestimmte Vermögenswerte, also Vorräte, anzuwenden sind, ohne die Grenze zu den Vorräten zu konkretisieren (IAS 38.3(a) und IAS 40.5).

Primär ist daher festzustellen, ob ein Vermögenswert Vorratsvermögen ist. Wenn dies bejaht wird, ist er im Umkehrschluss kein Anlagevermögen. Abstrakt gilt dabei: Vorratsvermögen ist durch den bereits beabsichtigten Verkauf im normalen Geschäftsgang oder den noch vorgesehenen Einsatz im Produktionsprozess definiert (IAS 2.6).

II. Abgrenzungsschwierigkeiten

1. Erst Vermietung, dann Verkauf

Eine Klassifizierung von nicht zur Weiterverarbeitung (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) bestimmten Vermögenswerten als Vorratsvermögen setzt den beabsichtig...

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