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BGH 15.12.2010 XII ZB 170/08, NWB 6/2011 S. 425

Vergütungsrecht | Monatsende als maßgeblicher Zeitpunkt für Mittellosigkeit des Betreuten

Die Höhe der monatlich für einen Betreuten abrechenbaren Stunden richtet sich u. a. danach, ob der Betreute mittellos ist oder nicht. Ändert sich innerhalb eines Abrechnungsmonats die Vermögenssituation des Betreuten, ist die Frage der Mittellosigkeit für den ganzen Monat einheitlich zu beurteilen. Dabei ist die finanzielle Situation am Ende des Abrechnungsmonats entscheidend.

Anmerkung:

Berufsbetreuer werden auf der Grundlage des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) nach pauschalierten Stundensätzen bezahlt. Der antragstellende Betreuer hatte eine quotale Aufteilung nach Tagen vorgenommen und entsprechend für den Zeitraum vor Eintritt der Mittellosigkeit einen höheren Stundensatz verlangt. Dabei berief er sich auf eine Vorschrift, die scheinbar genau das erlaubt ...