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BFH 07.12.2010 VIII R 54/07, NWB 6/2011 S. 418

Einkommensteuer | Höhe der nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Umsatzsteuer bei Anwendung der 1-%-Regelung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbare Umsatzsteuer ist bei Anwendung der 1-%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu ermitteln. (2) Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche festgesetzte Umsatzsteuer an, denn Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid stehen mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht im Verhältnis Grundlagenbescheid – Folgebescheid. (3) Die nach § 12 Nr. 3 EStG erforderliche Hinzurechnung der Umsatzsteuer hat auf den Zeitpunkt der Entnahme zu erfolgen (Bestätigung der Rechtsprechung).

Anmerkung:

Im Streitfall wurde die Pkw-Privatnutzung einkommensteuerrechtlich unter Zugrundelegung der 1-%-Regelung bewertet. Das Finanzamt erhöhte den Gewinn um 1 % des Bruttolistenpreises für das betroffene Fahrzeug un...