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BFH 22.09.2010 VI R 57/09, BBK 3/2011 S. 106

Lohn und Gehalt | Dienstwohnung ist keine Betriebsstätte; geldwerter Vorteil bei Dienstwagen mit Chauffeur

Der BFH äußert sich mit Urteil vom zur Abgrenzung zwischen Dienstwohnung und Betriebsstätte sowie zur Gestellung eines Dienstwagens mit Chauffeur.

1. Dienstwohnung: Nach Ansicht des BFH handelt es sich bei einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwohnung nicht um eine [i]DienstwohnungBetriebsstätte des Arbeitgebers, wenn die beruflich genutzten Räume der Dienstwohnung wie ein häusliches Arbeitszimmer genutzt werden und damit in die privaten Räume der Dienstwohnung eingebunden sind . Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die Dienstwohnung zu beziehen und in den beruflich genutzten Räumen Berufskollegen zu empfangen sowie berufliche Besprechungen durchzuführen.

Folge: Fahrten [i]Folge: Nur Ansatz der Entfernungspauschale von der Dienstwohnung zur Arbeitsst...