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BGH 15.12.2010 XII ZB 165/10, NWB 5/2011 S. 344

Betreuungsrecht | Pflicht zur persönlichen Anhörung der für das Betreueramt angeblich ungeeigneten Person

In Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss ein Gericht die erforderlichen Ermittlungen zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen durchführen (§ 26 FamFG). Dieser Amtsermittlungsgrundsatz wird verletzt, wenn statt des von der zu betreuenden Person vorgeschlagenen eigenen Sohns ein Berufsbetreuer bestellt und dies damit begründet wird, dass an der Eignung und Redlichkeit des Angehörigen aufgrund von Aussagen Dritter (z. B. Sozialdienst, Bürgermeisteramt, Pflegeverein) Zweifel bestünden. Die Bildung richterlicher Überzeugung setzt verfahrensrechtlich voraus, dass der Angehörige mit den belastenden Mitteilungen konfrontiert wird und Gelegenheit erhält, sich dazu persönlich zu äußern.

Anmerkung:

Aus der Wertentscheidung des Gesetzes zugunsten ve...