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BFH 9.11.2010 IX R 24/09, NWB 5/2011 S. 338

Einkommensteuer | Nicht verhältniswahrende Verschmelzung auf Anteilseignerebene

Nach dem kann eine nicht den realen Wertverhältnissen entsprechende Verschmelzung, zu deren Durchführung das Kapital der aufnehmenden Kapitalgesellschaft um den Nominalwert der Anteile der übertragenden Kapitalgesellschaft erhöht wird, – anteilig – zu einer nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG steuerbaren verdeckten Einlage des Wirtschaftsguts „Geschäftsanteil” zugunsten neuer, im Zuge der Verschmelzung gewährter Geschäftsanteile führen, wenn die steuerpflichtige natürliche Person sowohl am Übernehmenden wie auch an der Anteilseignerin der übertragenden Kapitalgesellschaft maßgebend beteiligt ist.

Anmerkung:

Im Streitfall wurde eine GmbH durch Aufnahme auf eine andere GmbH verschmolzen, die über stille Reserven verfügte. Die Anteile an der übertragenden GmbH (deren Wert dem Nominalkapital entspra...