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Schlichtung für Beteiligungen in geschlossene Fonds
Seit März 2008 steht Anlegern geschlossener Fonds für Beschwerdefälle aus ihren Beteiligungen eine Ombudsstelle zur Verfügung. Deren Aufgabe ist, als unabhängige Instanz die außergerichtliche Schlichtung von individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und ihren Vertragspartnern (Anbieter, Treuhänder, Emittent) im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds zu fördern. Das kostenfreie Verfahren steht den Anlegern der Mitgliedsunternehmen des Verbands Geschlossene Fonds offen, der etwa zwei Drittel des Markts der geschlossenen Fonds repräsentiert. Derzeit nehmen 343 Anbieter, Fondsgesellschaften, Treuhänder und Unternehmen am Ombudsverfahren teil und rund 1,5 Mio. Anleger halten 80 Mrd. € Eigenkapital in geschlossenen Fonds.