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Grenzüberschreitende Insolvenz-/Konkursverfahren
Ausgewählte Probleme im Bereich des internationalen Insolvenzrechts
Der Beitrag bietet einen Überblick über das „Schweizer Konkursverfahren” und beschäftigt sich mit ausgewählten Problemen im Bereich des internationalen Insolvenzrechts. In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Interesse, ob die Schweiz das deutsche Insolvenzverfahren anerkennt und ob ein Zugriff auf Vermögenswerte in der Schweiz überhaupt möglich ist. Abschließend werden Auswirkungen solcher Schweizer Vermögenswerte auf das deutsche Restschuldbefreiungsverfahren behandelt.
I. Das Konkursverfahren nach Schweizer Recht
1. Allgemeines
Das sog. Konkursverfahren in der Schweiz findet seine gesetzliche Regelung im 5. und 6. Titel des Bundesgesetzes v. 11. 4. 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Sowohl Kapital- und Personengesellschaften als auch natürliche Personen können von den jeweiligen Regelungen Gebrauch machen.
Die Schweizer Rechtsordnung sieht bei einfachen Verhältnissen und bei geringer Masse ein „Summarisches Konkursverfahren” (Art. 231 SchKG) ähnlich dem deutschen „Vereinfachten Insolvenzverfahrens” gem. §§ 311 ff. Insolvenzordnung (InsO) vor. Ein „Ordentliches Konkursverfahren” hingegen findet lediglich in sehr komplexen Fällen Anwendung. Anders als im Summarischen Konkursverfahren w...