Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsvermögen versus Privatvermögen
Zweifelsfragen und steuerliche Relevanz
Die Beantwortung der Frage, ob es sich bei unentgeltlich übertragenem Vermögen um Betriebsvermögen oder Privatvermögen handelt, entscheidet u. a. über die Bewertungsmethode. Zugenommen hat die Relevanz der Unterscheidung insbesondere hinsichtlich der sich daran knüpfenden Prüfung der Voraussetzungen der Steuerbefreiungen nach §§ 13a, b ErbStG. Kommt die Regelverschonung in Betracht, kann ein Bewertungsabschlag i. H. von 85 % und ggf. zusätzlich ein gleitender Abzugsbetrag gewährt werden, in Fällen der Optionsverschonung bleiben sogar 100 % steuerfrei. Hingegen kommen für Vermögensgegenstände des Privatvermögens nur geringfügige Steuerbegünstigungen in Betracht. Der nachfolgende Beitrag zeigt Differenzierungsprobleme und Folgefragen – wie auch zum Feststellungsverfahren nach §§ 151ff. BewG – auf und bietet umfassende Lösungshinweise, die anhand praktischer Beispiele verdeutlicht werden.
I. Allgemeine Grundsätze
Für die Wertermittlung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist gem. § 11 ErbStG – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist – der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei Erwerben von Todes wegen grds. mit dem ...