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BFH  - III R 58/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 26a, AO § 233a Abs 2a, AO § 233a Abs 5, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

Rechtsfrage

Sind beim Wechsel der Veranlagungsart von Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung Zinsen zur Einkommensteuer nach § 233a Abs. 5 AO oder § 233a Abs. 2a AO festzusetzen bzw. zu ändern? - Hat die Rechtsnorm, nach welcher die Veranlagungsform geändert wird, Auswirkungen auf die Verzinsung? - (Im Streitfall hatten beide Ehegatten die Änderung der Veranlagungsart beantragt.)

Änderung; Beginn; Getrennte Veranlagung; Rückwirkendes Ereignis; Wechsel; Zinsen; Zinslauf; Zusammenveranlagung

Fundstelle(n):
UAAAD-60057

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