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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 11 | Seniorenheim: Krankheitsbedingte Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Nach einer aktuellen BFH-Entscheidung sind bei einem durch eine Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Seniorenheim die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des III. Senats urteilte der VI. Senat, dass ein Aufenthalt auch dann krankheitsbedingt sein kann, wenn keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden sind und kein Merkzeichen „H” oder „Bl” im Schwerbehindertenausweis festgestellt worden ist.

Auch in einer weiteren Frage hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs die allzu strenge Rechtsprechung des III. Senats aufgegeben. Und zwar, was die Unterbringung in einem Altersheim betrifft. Danach sind die Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch k eine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind. Mit der Entscheidung rückt der BFH von seinem Grundsatz ab, wonach ein Steuervorteil entweder zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen voraussetzte oder die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „H” oder „Bl”....