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FG Berlin-Brandenburg | KSt-Satz für inländische Betriebsstättengewinne von EU-Kapitalgesellschaften
(1) In Deutschland steuerpflichtige Betriebsstättengewinne von EU-Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich dem auf ausgeschüttete Gewinne inländischer Tochtergesellschaften anzuwendenden KSt-Satz. Abweichend hiervon ist auf denjenigen Teil des Betriebsstättengewinns, der im gedachten Vergleichsfall für eine Ausschüttung nicht zur Verfügung stünde, der jeweils maßgebliche KSt-Satz für nicht ausgeschüttete (thesaurierte) Gewinne anzuwenden. (2) Eine fiktive Kapitalertragsteuer auf den wie ausgeschüttet behandelten Betriebsstättengewinn ist nicht zusätzlich in Ansatz zu bringen – entgegen NWB EAAAD-24833, (EFG 2010 S. 1343).
[i]FG erhebt KSt nach einem gesplitteten SatzEine in Deutschland durch eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte tätige Körperschaft mit Sitz in einem anderen ...