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IWB 2/2011 S. 44

Ungarn | Branchenabhängige Krisensteuer eingeführt

[i]Krisensteuern sollen für drei Jahre geltenMitte Oktober 2010 ist das Gesetz über die Sondersteuer für Einzelhandels- Telekommunikations- und Energieunternehmen veröffentlicht worden. Die sog. „Krisensteuern” treten rückwirkend zum in Kraft und sollen für die Dauer von drei Jahren gelten. Es gelten folgende progressive Steuersätze in Abhängigkeit von den Nettoumsätzen: beim Einzelhandel sind bis 500 Mio. HUF steuerfrei, 0,1 % über 500 Mio. bis 30 Mrd. HUF, 0,4 % über 30 Mrd. bis 100 Mrd. HUF und 2,5 % darüber; bei Telekommunikationsunternehmen sind 100 Mio. HUF steuerfrei, 2,5 % über 100 Mio. bis 500 Mio. HUF, 4,5 % über 500 Mio. bis 5 Mrd. HUF und 6,5 % darüber; für Energieunternehmen gilt ein Einheitssteuersatz von 1,05 %.