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BFH 22.07.2010 V R 4/09, StuB 2/2011 S. 78

Umsatzsteuer | Keine Berechtigung einer buchführungspflichtigen Steuerberatungs-GmbH zur Umsatzversteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen ist nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG berechtigt (Bezug: § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG 1999; Art. 10 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Das FA kann nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UStG auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr S. 79als 250.000 ? (in der Zeit von bis : 500.000 ?) betragen hat, oder der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist, oder soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt, die Steuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1), sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet. Aufgrund des ...