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StuB Nr. 2 vom Seite 48

Überblick über die Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Teil B)

Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert
Kernfragen
  • Welche Unterscheidung treffen die LStR 2011 bei der regelmäßigen Arbeitsstätte?

  • Was ist bei der doppelten Haushaltsführung zu beachten?

  • Welche Unterscheidung treffen die LStR 2011 bei beruflichen Fort- und Weiterbildungskosten?

Zum sind die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (LStR 2011) in Kraft getreten. Das Bundeskabinett hatte dazu im September 2010 einen Richtlinienentwurf beschlossen . Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung am erteilt. In einem vorangegangenen Beitrag sind bereits ausgewählte Problembereiche vorgestellt worden .

I. Auswärtstätigkeit

1. Allgemeines

Das zur steuerlichen Beurteilung gemischt veranlasster Aufwendungen Stellung genommen. Danach sind Aufwendungen für den Haushalt des Stpfl. und den Unterhalt seiner Familienangehörigen vollständig vom Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Zu diesen Kosten der Lebensführung zählen nach R 9.4 Abs. 1 Satz 5 LStR 2011 auch Aufwendungen, die nicht so gut wie ausschließlich durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstanden sind (z. B. Bekleidungskosten oder Aufwendungen für die Anschaffung von Koffern und anderen...