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OFD Rheinland 12.01.2011 Kurzinfo ESt 1/2011, NWB 4/2011 S. 259

Einkommensteuer | Berücksichtigung von Erstattungszinsen

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen ist beim BFH ein weiteres Revisionsverfahren anhängig (Az. beim BFH: VIII R 36/10). Einsprüche, die auf dieses Verfahren, welches sich ebenfalls mit der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen auseinandersetzt, gestützt werden, ruhen kraft Gesetzes (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) ist bisher entsprochen worden, weil die Gesetzeslage vor Inkrafttreten des JStG 2010 am unklar war. In diesen Fällen ist die Aussetzung der Vollziehung nach der Kurzinfo Einkommensteuer Nr. 1/2011 der OFD Rheinland vorerst nicht zu widerrufen, sofern der Einspruch aufgrund des neuen anhängigen Verfahrens (weiterhin) ruhen kann. Bei erstmaliger Bearbeitung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehu...