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Einkommensteuer | Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999
Nach dem ergibt sich aus dem Wort „spätestens” im einführenden Halbsatz des § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG i. d. F. des Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes v. (BGBl 1998 I S. 2860) kein eigenes Wahlrecht hinsichtlich des Jahres der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach Satz 1 der Vorschrift.