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BFH 26.8.2010 V R 5/08, NWB 4/2011 S. 261

Umsatzsteuer | Steuerfreie Leistungen durch Privatklinik

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Krankenhaus- und Heilbehandlungsleistungen einer Krankenhaus-GmbH sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. i. V. mit § 67 AO steuerfrei, wenn das Krankenhaus in mindestens 40 % der Jahrespflegetage keine Wahlleistungen zur Zimmerbelegung und zur Chefarztbehandlung erbringt und seine Leistungsentgelte nach Selbstkostengrundsätzen berechnet. (2) Bei der Berechnung der Jahrespflegetage ist nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. i. V. mit § 67 AO die Erbringung medizinischer Wahlleistungen nicht zu berücksichtigen.