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Umsatzsteuer | Preis für Konkurrenzverbot bei Geschäftsveräußerung
Mit Urteil v. entschied das FG Münster, dass der Ausgleich für ein Konkurrenzverbot, das im Zuge einer Unternehmensveräußerung vereinbart wird, nach § 1 Abs. 1a UStG nicht mit Umsatzsteuer zu belasten ist, sofern dem Verbot keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Im Streitfall veräußerte die Klägerin einen ambulanten Pflegedienst zum Kaufpreis von 1.250.000 €. Sie verpflichtete sich vertraglich, der Erwerberin für die Dauer von zwei Jahren in einem bestimmten Umkreis keine Konkurrenz zu machen. Zum Ausgleich hierfür vereinbarten die Vertragsparteien einen Betrag von 480.000 €, der in dem Unternehmenskaufpreis enthalten war. Die Verpflichtung der Klägerin, nicht in Konkurrenz zur Erwerberin zu treten, gehöre – wie der Verkauf des Unternehmens an sich – zu den nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbaren Umsätze...