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NWB BB 2/2011 S. 37

Wegfall des Vorsteuerabzugs bei falscher Steuernummer

Der BFH erlaubt dem Fiskus die Streichung des Vorsteuerabzugs jetzt sogar, wenn lediglich die Steuernummer auf der Rechnung falsch ist ( NWB VAAAD-55613). Unternehmen sollten eingehende Rechnungen daher jetzt noch intensiver auf angegebene Steuernummern hin überprüfen. Wer in Sachen Prüfung der Steuernummer ganz sichergehen möchte, kann zusätzlich eine Bestätigung der Steuernummer einholen, indem er z. B. bei einem Geschäftspartner nachfragt. Dies sollte man insbesondere dann machen, wenn eine Rechnung eine Steuernummer aufweist, die von der Norm abweicht, also z. B. einen Buchstaben beinhaltet.