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EuGH  - C-587/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 77/388/EWG Art 22, RL 77/388/EWG Art 28a, RL 77/388/EWG Art 28b, RL 77/388/EWG Art 28c Teil A Buchstabe a Unterabs 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 Satz 1, UStG § 1 Abs 2 Satz 1, UStG § 1 Abs 2a Satz 1, UStG § 1 Abs 2a Satz 3, UStG § 1 Abs 2a Satz 3, UStG § 4 Nr 1 Buchstabe b, UStG § 6a, UStDV § 17a, UStDV § 17c

Rechtsfrage

1. Erlaubt die Richtlinie 77/388/EWG den Mitgliedstaaten, eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist?

2. Ist es für die Antwort auf diese Frage von Bedeutung

- ob es sich bei dem Erwerber um einen in einem Drittland ansässigen Unternehmer handelt, der zwar den Gegenstand der Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat versendet hat, aber in keinem Mitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich registriert ist, und

- ob der Steuerpflichtige die Abgabe einer Steuererklärung über den innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Erwerber nachgewiesen hat?

Innergemeinschaftliche Lieferung; Innergemeinschaftlicher Erwerb; Korrespondenzprinzip; Nachweis; Reihengeschäft; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Fundstelle(n):
PAAAD-59834

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