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Wirksamkeit der Vorläufigkeitsvermerke – Verfassungsbeschwerde eingelegt
[i]FinVerw drängt auf Rücknahme von Einsprüchen wegen MusterverfahrenDie Wirksamkeit der Vorläufigkeitsvermerke (insbesondere nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO) sowie die Voraussetzungen und Zulässigkeit von Teil-Einspruchsentscheidungen (§ 367 Abs. 2a AO) sind derzeit noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt (vgl. Nebe, NWB 6/2010 S. 401 NWB WAAAD-37100; ders., NWB 32/2010 S. 2522 NWB IAAAD-47646). Trotzdem versucht die Finanzverwaltung unter Berufung auf das NWB SAAAD-57623 in erheblichem Umfang, Steuerpflichtige vorzeitig zur Rücknahme von eingelegten Standardeinsprüchen wegen Musterverfahren zu bewegen. Dieses Vorgehen der Finanzverwaltung ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sehr bedenklich.
[i]Aber: Verfassungsbeschwerde eingelegtDer BFH hat zwar mit Urteil v. - III R 39/08 NWB SAAAD-57623 über das entsprechende NWB XAAAC-79150 befunden. Allerdings ist gegen die Entscheidung des Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Aufgrund der ebenfalls erhobenen Anhörungsrüge wurde die Verfassungsbeschwerde zunächst beim BVerfG unter dem Az. AR 9124/10 registriert.
[i]Daher Voraussetzungen für Zwangsruhen und Ruhen aus Zweckmäßigkeitsgründen gegebenDurch das beim BVerfG anhängige Verfahren sind (unverändert) nicht nur die Voraussetzungen für ein Zwangsruhen der entsp...