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Lohnsteuer | Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten 2011
Arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten können mit dem anteiligen Sachbezugswert abgegeben werden. Er beträgt 2011 für ein Mittag- oder Abendessen 2,83 € und für das Frühstück 1,57 €.
Zum Thema:
infoCenter, Sachbezüge, NWB BAAAB-05698.
Geworske, Bewertung unentgeltlicher oder verbilligt gewährter Mahlzeiten – Finanzverwaltung räumt Wahlrecht ein, BBK 23/2009 S. 1164, NWB ZAAAD-32926.