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BMF 30.12.2010 IV C 5 -S 2353/08/10007, BBK 2/2011 S. 57

Umzugskosten | Anpassung der Pauschalen

Das BMF hat die Pauschalen für Umzugskosten für 2011 bekannt gemacht: Für umzugsbedingte Unterrichtskosten können 1.612 € geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten beträgt 1.279 € bzw. 640 € (Verheiratete/Ledige). Er erhöht sich für bestimmte Personen wie z. B. Kinder um 282 €.

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