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FG München Urteil v. - 14 K 1481/07

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG § 14

Kein Vorsteuerabzug bei fremdem Namen oder fremder Anschrift des Leistungserbringers in der Rechnung

Leitsatz

Werden Abrechnungen unter falschen Namen und Firmenbezeichnungen erstellt, liegen die Voraussetzungen für eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers nicht vor. Der Abzug von Vorsteuern ist aus diesen Rechnungen ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1410 Nr. 22
EAAAD-59602

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