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Körperschaftsteuer | VGA bei Verzicht auf Schadensersatz
Überträgt der Vorstand einer AG einem Aufsichtsratsmitglied die Geschäftsführung eines neuen Geschäftsfelds unter Verstoß gegen § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG und verzichtet die AG gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsratsmitglied auf Ersatz des ihr durch die Übertragung entstandenen Schadens, kann dies nach dem zu einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen.