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Einkommensteuer | Begriff des privaten Veräußerungsgeschäfts bei Entnahme aus Betriebsvermögen
Das zum Begriff eines privaten Veräußerungsgeschäfts gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen und der anschließenden Veräußerung aus dem Privatvermögen Stellung genommen. Die wesentlichen Leitsätze des Urteils lauten: (1) Als Veräußerung gilt nur die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten. (2) Die Einlage in ein Betriebsvermögen ist keine Veräußerung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Mangels Rechtsträgerwechsels gilt das gleiche für eine Entnahme. (3) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG gilt als Anschaffung auch die Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme. (4) Da die Entnahme lediglich als Anschaffung „gilt”, handelt es sich um eine Fiktion, welche die tatsächli...