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EuGH 22.12.2010 C-277/09, NWB 3/2011 S. 181

Umsatzsteuer | Legale Nutzung innergemeinschaftlicher Umsatzsteuerlücken

Der Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der 6. EG-RL aus der Anschaffung von Gegenständen (hier: von Fahrzeugen) darf nicht deshalb versagt werden, weil sie für Ausgangsumsätze (hier: Leasinggeschäfte) verwendet werden, die in einem Mitgliedstaat (hier: im Vereinigten Königreich) als Dienstleistungen beurteilt werden und in einem anderen (hier: Deutschland) als Lieferungen, und deshalb infolge der unterschiedlichen Leistungsortregeln für Dienstleistungen und Lieferungen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Das entschied der und stellte zusätzlich klar, dass der Vorsteuerabzug nicht wegen missbräuchlicher Gestaltung versagt werden darf, wenn nahestehende Unternehmen bei ihrer Geschäftsabwicklung zu fremdvergleichbaren Bedingungen die unterschiedliche Beurteilung desselben Geschäftsvorfalls ...