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OLG Brandenburg Beschluss v. - 9 UF 61/10

Leitsatz

Leitsatz:

Im Genehmigungsverfahren für die Ausschlagung einer Erbschaft sind die Kindeseltern nicht von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen. Da sie somit nicht von Gesetzes wegen an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind, kommt auch die Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAD-59484

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