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Die Anwachsung als rechtliches und steuerliches Gestaltungsinstrument
Varianten und Auswirkungen in der Praxis
Gesellschaftsrechtliche oder steuerliche Gestaltungen zum Jahreswechsel sollten nicht nur die Umwandlungsformen im Auge haben. Das Rechtsinstitut der Anwachsung stellt neben den Umwandlungsformen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit dar. Sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht kann die Anwachsung vorzugswürdig sein, da sie auf die formellen Anforderungen nach dem Umwandlungsgesetz verzichtet. Vor diesem Hintergrund spielt die Anwachsung in der Beratungspraxis eine erhebliche Bedeutung. Der nachfolgende Beitrag stellt die einzelnen Formen der Anwachsung dar und vergleicht diese mit den Umwandlungsformen, nämlich der Verschmelzung und dem Formwechsel.
I. Rechtliche Grundlagen der Anwachsung
[i]Einzige gesetzliche Grundlage ist § 738 BGBWeder im Umwandlungsgesetz noch im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) finden sich Regelungen zur Anwachsung. Die einzige gesetzliche Bestimmung ist in § 738 BGB enthalten, der die Auseinandersetzung beim Ausscheiden aus einer GbR behandelt. Nach § 738 BGB wächst der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. Dieser Grundgedanke gilt über § 105 Abs. 3 HGB bzw. über § 161 Abs. 2 HGB sowohl für die OHG als auch für die KG.
II. Die einfache Anwachsung
[i]Bei der einfachen Anwachsung treten sämtliche Gesellschafter bis auf einen aus der Gesellschaft ausDie einfache Anwachsung wird auch als sog. A...