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IWB 1/2011 S. 2

Finnland | Spendabzugsregelung soll verlängert werden

[i]Spenden an Universitäten oder andere wissenschaftliche Einrichtungen sind begünstigtMitte November 2010 hat die finnische Regierung dem Parlament vorgeschlagen, die bisher nur für die Steuerjahre 2009 und 2010 geltende Regelung über den Spendenabzug an gemeinnützige Organisationen bei der ESt bis 2011 zu verlängern. Begünstigt sind Spenden zwischen 850 bis 250.000 € z. B. an Universitäten oder andere wissenschaftliche Einrichtungen mit Sitz in Finnland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat.