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IWB Nr. 1 vom Seite 12

Verfahrensbestimmung zur Amtshilfe der Schweiz nach OECD-Standard

Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV)

Daniel Holenstein

Als Folge der Erklärung des Schweizerischen Bundesrates vom , den Vorbehalt zu Art. 26 OECD-MA zurückzuziehen und somit die große Auskunftsklausel in die neu abzuschließenden oder zu revidierenden DBA zu übernehmen, hat die Schweiz bisher 31 Abkommen (Stand ) mit einer dem OECD-Standard entsprechenden Auskunftsklausel abgeschlossen. Zu diesen Abkommen gehört auch das am unterzeichnete Revisionsprotokoll mit der Bundesrepublik Deutschland.

I. Einleitung

[i]Bankgeheimnis steht Amtshilfe nicht entgegenNach Inkrafttreten dieser revidierten Auskunftsklauseln wird die Schweiz dem ersuchenden Staat auf Ersuchen für die unter das Abkommen fallenden Steuerperioden diejenigen Informationen liefern, welche für die Durchsetzung seines innerstaatlichen Rechts voraussichtlich erheblich sind. Dieser Informationsaustausch kann auch Bankinformationen beinhalten, steht doch das Bankgeheimnis der Amtshilfe nicht entgegen. Soweit sich der ersuchende Staat die gewünschten Informationen nach seinem innerstaatlichen Recht im Inland beschaffen könnte, und diese für die Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts des ersuchenden Staates voraussichtlich erheblich sind, hat die Schweiz als ersuchter St...