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Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen (Caps)
Die komplette Serie „Praxisfälle zum BilMoG” finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAD-62773.
I. Sachverhalt
U nimmt am ein variabel mit Euribor + 2 % verzinsliches Darlehen mit fünfjähriger Laufzeit auf. Bei Vertragsschluss beträgt der Euribor 4,5 %, der wahrscheinliche Darlehenszins also 6,5 %. Zur Absicherung des Zinsrisikos möchte U gleichzeitig einen in Laufzeit und Volumen identischen Zinsbegrenzungsvertrag ( Cap) abschließen, demzufolge er bei einem Anstieg des Euribor über 5 % vom Kontraktpartner eine Ausgleichzahlung i. H. der Differenz zwischen Euribor und 5 % erhält. Durch eine solche Vereinbarung würde in Gesamtbetrachtung die Zinslast auf 7 % begrenzt, wie etwa folgendes Beispiel zeigt:
Der Euribor steigt auf 6 %.
U zahlt auf das Darlehen 6 % + 2 % = 8 %,
erhält aber aus dem Cap 6 % - 5 % = 1 %,
ist also per Saldo mit 8 % - 1 % = 7 % belastet.
Als möglicher Kontraktpartner des Cap steht einerseits die darlehensgebende Bank, andererseits eine von ihr unabhängige Bank zur Verfügung. Beide verlangen für den Abschluss des Cap eine Prämie von 100 T€.
U möchte im Interesse einer planbaren Ergebnisentwicklung die Gestaltung wäh...