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Einkommensteuer | Beschränkt steuerpflichtige Künstler
Das BMF hat mit einem 55 Seiten umfassenden Schreiben vom 25.11.2010 zum Steuerabzug gem. § 50a EStG bei Einkünften beschränkt Stpfl. aus künstlerischen, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen Stellung genommen. Das Schreiben tritt an die Stelle der (BStBl I S. 89), vom 1.8.2002 (BStBl I S. 709) und vom 11.12.2002 (BStBl I S. 1394). Es ist für alle Vergütungen nach § 50a EStG anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 zufließen (NWB GAAAD-56616).
Wir werden auf das Schreiben im Rahmen eines gesonderten Beitrags zurückkommen.