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StuB 1/2011 S. 33

Absenkung der Beteiligungsquote bei Kapitalanteilveräußerungen 1999

Das festgelegt, wann der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen am Kapital einer Gesellschaft im Jahr 1999 steuerfrei gestellt wird. Entscheidend sind dabei die Höhe der Beteiligung und der Zeitpunkt der Veräußerung ( IV C 6 – S 2244/10/10001 – 2010/1006836 NWB IAAAD-58672).

Hintergrund: War ein Stpfl. vor der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am zu nicht mehr als 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, ist er aber durch die Herabsetzung der Beteiligungsgrenze auf 10 % (später sogar 1 %) in die Steuerpflicht nach § 17 EStG hineingewachsen, dürfen vor dem entstandene Wertsteigerungen nicht besteuert werden (