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StuB 1/2011 S. 38

Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliche Lieferungen und Umsatzsteuerbetrug

Nach dem kann die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen versagt werden, wenn der Lieferer bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen.

Sachverhalt: Ein portugiesischer Staatsangehöriger war Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft, die mit hochwertigen Fahrzeugen handelte. Die Gesellschaft verkaufte seit 2001 über 500 Fahrzeuge pro Jahr. Käufer der Fahrzeuge waren zum größten Teil in Portugal ansässige Fahrzeughändler. Ab dem Jahr 2002 nahm der Geschäftsführer eine Reihe von Manipulationen vor, um es Händlern in Portugal zu ermöglichen, durch Verschleierung der Identität der tatsächlichen Käufer der Fah...